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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97   

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OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97 (https://dejure.org/1998,6035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1998 - 7 U 282/97 (https://dejure.org/1998,6035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1998 - 7 U 282/97 (https://dejure.org/1998,6035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314; ZPO § 254
    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB im Pflichtteilsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1097
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).

    Dies kann, sofern die Umstände des Einzelfalls über dessen Bedeutung keinen Zweifel lassen, auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 1965, 1430 ; 1985, 2945).

  • BGH, 06.04.1965 - V ZR 272/62

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).

    Dies kann, sofern die Umstände des Einzelfalls über dessen Bedeutung keinen Zweifel lassen, auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 1965, 1430 ; 1985, 2945).

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Dabei kann aber ein bloßes Schweigen des Verpflichteten das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht rechtfertigen (BGH NJW 1988, 265 ).
  • BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69

    Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Insoweit ist lediglich streitigl, ob eine Stufenklage nur hinsichtlich des das bezifferten Zahlungsbegehren übersteigenden Begehrens anzunehmen ist (so BGH, NJW 1, 591, 1893), oder einschließlich des schon bezifferten Teils, (so BGH WM 1972, 1121; Zöller/Greger § 254 ZPO Rdnr. 3).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Aber auch dann unterbricht ein erkennbar auf einen Teil eines Anspruchs oder auf einen von mehreren Ansprüchen beschränktes Anerkenntnis die Verjährung nur hinsichtlich dieses Teils (BGH, VersR 1960, 831 ; NJW-RR-1986, 324, 325), weil dann der Gläubiger nicht darauf vertrauen darf, der Schuldner werde auch seine weitergehende Forderung erfüllen.
  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Der Verpflichtete darf jedoch nicht nur aus Kulanz oder zur möglichen Beilegung eines Streits eine Leistung anbieten (BGH, WM 1987, 1200, 1202).
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67

    Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Auch genügt nicht, daß der Anspruchsberechtige in dem Glauben war, mit seiner Klage noch zuwarten zu können (BGH, VersR 1969, 451).
  • BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81

    Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
  • KreisG Sömmerda, 11.11.1992 - 2 O 4/92
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 2 WF 465/89

    Restunterhaltsbedarf; Volljähriges Kind; Anteilige Haftung der Eltern

  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 14/86

    Bedingungen für die Verjährung eines Pflichteilsanspruchs -

  • OLG Hamm, 22.08.1989 - 7 UF 217/89

    Verpflichtungserklärung; Zug um Zug; Getrennte Veranlagung ; Mitwirkung einer

  • OLG Hamburg, 10.01.1983 - 15 UF 59/82

    Rechtshängigkeit eines Zahlungsantrags; Klageerhebung; Stufeklage; Unterhalt

  • RG, 10.07.1911 - VI 373/10

    Verjährung.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.04.1999 - 9 W 90/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,24038
OLG Stuttgart, 08.04.1999 - 9 W 90/98 (https://dejure.org/1999,24038)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.1999 - 9 W 90/98 (https://dejure.org/1999,24038)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 1999 - 9 W 90/98 (https://dejure.org/1999,24038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs; Eröffnung des Rechtswegs der Arbeitsgerichtsbarkeit; Pfändung von Ansprüchen auf Gehaltszahlungen und Provisionszahlungen; Überweisung gepfändeter Forderungen zur Einziehung; Hinterlegungsverlangen als eine besondere Art des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Waldshut-Tiengen, 11.07.2016 - 1 O 92/16

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Klage eines Pfandrechtsgläubigers eines

    Auch ist der Gläubiger an eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Schuldner und Drittschuldner gebunden (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. 2013, Rn. 657; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl. 2016, § 835 ZPO Rn. 7; Lippross, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2014, Rn. 475; VGH Kassel, NJW 1992, 1253; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 242; zu weitgehend Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2013, Rn. 340, sowie Lackmann/Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht, 5. Aufl. 2016, Rn. 130, wonach es bei besonderen Gerichtsständen bleibe, die für die Klage des Schuldners gegen den Drittschuldner begründet gewesen wären; in dieser zu weitgehenden Allgemeinheit ähnlich Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2014, Rn. 641).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98   

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https://dejure.org/1998,22794
OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98 (https://dejure.org/1998,22794)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.12.1998 - 21 U 2473/98 (https://dejure.org/1998,22794)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 21 U 2473/98 (https://dejure.org/1998,22794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsverfahren für ausländische Gesellschaft, die für inländischen Auftraggeber tätig wurde; Möglichkeit, die Umsatzsteuerpflicht anzugreifen; Pflicht des Auftragnehmers die Umsatzsteuerpflicht zu klären

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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